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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12   

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https://dejure.org/2016,43394
LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12 (https://dejure.org/2016,43394)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2016 - L 15 SO 141/12 (https://dejure.org/2016,43394)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2016 - L 15 SO 141/12 (https://dejure.org/2016,43394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 Abs 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 9 Abs 2 S 1 SGB 12, § 9 Abs 2 S 2 SGB 12, § 9 Abs 2 S 3 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl der Einrichtung - Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten - unverhältnismäßige Mehrkosten - Kostenvergleich - Vornahme vor Anrechnung von Einkommen - Vergleich der Tagessätze der Einrichtungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 61 Abs 1 SGB 12, § 9 Abs 2 SGB 12, § 75 SGB 12
    Kosten der Pflege in stationärer Einrichtung - Wunsch- und Wahlrecht - Kostenvergleich - unverhältnismäßige Mehrkosten - Berechnung vor Einkommensanrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles; Übernahme ungedeckter Heimkosten; Vornahme des Kostenvergleichs vor der Anrechnung von Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Kosten der Pflege in stationärer Einrichtung - Wunsch- und Wahlrecht - Kostenvergleich - unverhältnismäßige Mehrkosten - Berechnung vor Einkommensanrechnung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 60/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12
    Dem Begriff der Verhältnismäßigkeit ist immanent, dass ein Kostenvergleich in vergleichbaren Hilfefällen oder zwischen der vom Hilfeträger ins Auge gefassten stationären und der gewünschten Unterbringung anzustellen ist, ohne dass es auf das einsetzbare Einkommen oder Vermögen ankommt (Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Auflage, § 9 Rn. 39; Hohm aaO., § 9 Rn. 24; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07. Juni 2007, Az. L 8 SO 60/07 ER, juris Rn. 17; Roscher in LPK-SGB XII, § 9 Rn. 86 unter Verweis auf Höfer/Krahmer in LPK-SGB XII, § 13 Rn.12; a.A. Sozialgericht - SG - Mainz, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. S 5 SO 32/07, dokumentiert in juris; Dauber in Mergler/Zink, Kommentar zum SGB XII, Stand August 2015, § 9 Rn. 29).
  • SG Mainz, 30.06.2009 - S 5 SO 32/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12
    Dem Begriff der Verhältnismäßigkeit ist immanent, dass ein Kostenvergleich in vergleichbaren Hilfefällen oder zwischen der vom Hilfeträger ins Auge gefassten stationären und der gewünschten Unterbringung anzustellen ist, ohne dass es auf das einsetzbare Einkommen oder Vermögen ankommt (Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Auflage, § 9 Rn. 39; Hohm aaO., § 9 Rn. 24; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07. Juni 2007, Az. L 8 SO 60/07 ER, juris Rn. 17; Roscher in LPK-SGB XII, § 9 Rn. 86 unter Verweis auf Höfer/Krahmer in LPK-SGB XII, § 13 Rn.12; a.A. Sozialgericht - SG - Mainz, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. S 5 SO 32/07, dokumentiert in juris; Dauber in Mergler/Zink, Kommentar zum SGB XII, Stand August 2015, § 9 Rn. 29).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12
    Es würde sich dann um angemessene Kosten handeln; der Hilfebedürftige dürfte nicht gezwungen werden, unter zugelassenen Einrichtungen eine bestimmte zu wählen (vgl. Müller-Grune in juris-PK SGB XII, aaO., § 9 Rdnr. 35 unter Hinweis auf das eben zitierte Urteil des BSG vom 22. März 2012; a.A. Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, Kommentar zum SGB XII, 19. Auflage 2015, § 9 Rdnr. 22 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes - BVerwG - vom 30. September 1993, Az. 5 C 41/91 = BVerwGE 94, 202).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12
    Auch hier kann offen bleiben, ob, wenn mit einer Einrichtung Vereinbarungen nach den §§ 75 ff SGB XII geschlossen worden sind, entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) in dem Urteil vom 22. März 2012, Az. B 8 SO 1/11 R, juris Rdnr. 17 = SozR 4-3500 § 65 Nr. 5 es nicht auf einen rechnerischen Vergleich der Kosten verschiedener Einrichtungen ankommt, weil sich die zu zahlende Vergütung nämlich nach den maßgeblichen Vergütungsvereinbarungen richtet.
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